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Aktuelle Angebote

Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen immer wieder besondere Angebote.

Es lohnt sich also, hier regelmäßig vorbei zu schauen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

!!! Winter Hit !!!

Noch Schnell vor Weihnachten saubere Fenster ? Wenn Sie uns bis spätestens 14.12.2007 mit der Reinigung ihrer Fenster beauftragen garantieren wir ihnen eine saubere Sicht bis spätestens zum 21.12.2007

 

??? Geschenkidee gesucht ???*

Keine Idee was Sie  zu Weihnachten schenken sollen ?!? Wie wäre es mit einer Glasreinigung für die Schwiegermutter ? Oder den liebsten um mehr Zeit zusammen verbringen zu können ! Schenken Sie einen Gutschein für eine Glasreinigung, die etwas andere Geschenkidee ;-)

25% Rabatt bei Bestellung bis zum 21.12.2007

 

*Bei Gutscheinen ist eine Terminvorlaufzeit von ca. 4 Wochen erforderlich

 

Hausmanagement

Die Aufgabe des Hausmanagers besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.

Aufsichtsführende und pflegerische Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, gehören dabei zum Tätigkeitsbereich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Beseitigung von Störungen und das frühzeitige Erkennen von Schäden. Kleinere Sörungs- und Schadensfälle löst der Hausmanager, für schwerwiegendere Fälle wird entsprechendes Fachpersonal eingesetzt.

Um Überschneidungen mit handwerklichen Berufen zu vermeiden, veröffentlichen wir dieses Merkblatt zur Konfliktvermeidung mit der Handwerksordnung.

1. Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst:

 a) Aufsicht

 Hausverwaltung einschließlich Nebenkostenabrechnung

Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage einschließlich Schließdienst

Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen

Heizungsanlage - Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen - Brennstoffvorrat)

Überwachung der Aufzugsanlage

Botendienst - Ausführung von Besorgungen

b) Pflege

 Reinigungsarbeiten

Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)

Kehrdienst - Papier- und Abfallkörbe leeren - Mülldienst

Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)

Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten - Müllbeseitigung - Sperrgutabfuhr

Toilettenbetreuung (Seife-Handtücher-Papier)

Abfluss-Siphon reinigen

Dachrinnenreinigung

Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern

Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satellitenanlagen aufstellen und anschließen

Computeranlagen aufstellen und anschließen

Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren

Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten

Lampen aufhängen

Bilder aufhängen

Gardinen abnehmen und aufhängen

Rollos spannen

Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)

Kühlschränke abtauen

Möbelmontage

Regale zusammenbauen und aufstellen

Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)

c) Instandsetzung

 Dichtungswechsel an Wasserarmaturen

Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)

Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln

Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln

Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern

Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen

Trockenbauarbeiten

Tapezieren mit Rauhfaser nebst Überstreichen

Stühle leimen - Türscharniere ölen

 2. Zu den handwerksähnlichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen (und - soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden - eine Zugehörigkeit auch zur Handwerkskammer begründen), gehören:

 Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale)

Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung)

Bodenlegergewerbe (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)

Rohr- und Kanalreinigung

Teppichbodenreinigung

Tankschutzbetriebe

Bautentrocknungsgewerbe

Fugergewerbe

 3. Zu den zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen (und - soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden - eine Zugehörigkeit auch zur Handwerkskammer begründen), gehören:

 Estrichlegerarbeiten

Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten

Rollladen- und Jalousienbauerarbeiten

Parkettlegerarbeiten

Raumausstatterarbeiten

Gebäudereinigerarbeiten

 4. Zu den zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten, die - sofern sie über den Rahmen eines unerheblichen Nebenbetriebs hinausgehen - eine Meisterqualifikation erfordern (und eine Zugehörigkeit auch zur Handwerkskammer begründen), gehören:

 Maurer- und Betonbauerarbeiten

Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

Klempnerarbeiten

Installateur- und Heizungsbauarbeiten

Elektroarbeiten

Metallbauerarbeiten - Schlosser und Leichtmetallbauer

Tischlerarbeiten

Glaserarbeiten

Maler- und Lackiererarbeiten

Raumausstatterarbeiten

Stuckateurarbeiten

Gerüstbauarbeiten

Pflaster- und Verbundsteinarbeiten

Informationstechnikerarbeiten (Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik)